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Wir über uns

                           Der Verein

Unsere Vereinsgeschichte 

 
Der Gleitschirmclub Inntal (GSCI) wurde in der Gründungsversammlung am 20. April 1989 in Nußdorf/Inn von Hans Bausenwein, Reinhold Speidel, Otto Gottwalt und Torsten Wulff gegründet, in der auch die erste Satzung erstellt wurde. Am 19. 09. 1989 erfolgte der Eintrag ins Vereinsregister. So konnten wir im Jahr 1999 unser 10-jähriges Vereinsjubiläum, und im Jahr 2014 sogar unser 25-jähriges Vereinsjubiläum, gebührend mit einem großen Fest feiern. Der GSC Inntal gehört somit zu den ältesten Gleitschirmvereinen in Deutschland.

Eine erste Satzungsänderung wurde in 2003 vollzogen und wir wurden als gemeinnützig anerkannt. Im März 2006 musste die Satzung erneut aufgrund der haftungsrechtlichen Folgen für die Vereinsvorstände und deren Beauftragt zur Absicherung angepasst werden. Eine neue Anpassung an die sich veränderten Gegebenheiten ist für die Jahreshauptversammlung im Januar 2017 angedacht.

Begonnen haben wir in den Anfangsjahren mit rund 30 Mitgliedern. Die Mitgliederzahl ist in den Boomjahren des Gleitschirmsports auf etwa 130 Mitglieder angewachsen und hat sich heute (Stand: 01.01.2016) auf 78 Mitglieder eingependelt, von denen gut 70% noch aktiv fliegen. Unser ältestes Mitglied und seit Anbeginn dabei ist inzwischen 90 Jahre alt. Unser Jüngstes ist noch 19 Jahre jung. Leider liegt unser Frauenanteil - ähnlich dem anderer Vereine - unter 10%, wobei diese aber voll engagiert sind.

Das Fluggeländes Heuberg wurde am 17. Okt. 1994 genehmigt und am 23. Nov. 1994 folgte die Genehmigung des Fluggeländes Sulzberg in Haltergemeinschaft mit den Bergdohlen Brannenburg e.V.. Weiter werden das Sudelfeld (Vogelsang), die Rampoldplatte, die Hochries und die Kampenwand zu unseren Vereinsbergen gezählt (jedoch von befreundeten Nachbarvereinen betreut) und gelten auch als Startgelände für unseredie jährliche Vereinsstreckenflugwertung. Nachdem der Verein zwei Groundhandlingtrainer ausbilden ließ, haben wir nun die Möglichkeit Vereinsmitglieder bei speziellen Bodentrainings zu beaufsichtigen und zu trainieren. Ein geeignetes Gelände wird von uns hierfür aber noch gesucht. 

Sportlich fliegt der GSC Inntal seit Jahren immer mit an der Weltspitze. Erstmals wurde unser Mitglied Stefan Bocks im Jahre 1997 Deutscher Streckenflugmeister. Diese Leistung motiviert nun schon über Jahre hinweg unsere restlichen Spitzenpiloten, die mit Ihren Leistungen immer im oberen Drittel der OnlineContest-Streckenflugmeisterschaft zu finden sind. So erreichten wir - nachdem wir über Jahre immer unter den besten 5 Vereinen in Deutschland zu finden waren - in 2004 erstmals den ersten Platz der Deutschen Streckenflugmeisterschaft und den dritten Platz weltweit.
Dieses Ergebnis konnten wir im darauf folgenden Jahr 2005 nochmals toppen: Aufgrund der super tollen Einzelleistungen von Stefan Bock, Hans Bausenwein, Hans Keim, Johannes Sturm, Werner Schütz und Rolf Wagner erflogen wir erneut den 1. Platz der Deutschen Streckenflugmeisterschaft in der Mannschaftswertung (OLC - Online Contest) und gingen am letzten Wertungstag mit einem Flug von der Hochries nach Marquartstein (von Stefan Bocks und Hans Bausenwein) als Sieger der internationalen Steckenflugmeisterschaft hervor.
Inzwischen / In den letzten Jahren
ist es zwar ein wenig ruhiger geworden, dennoch haben wir mit Werner Schütz, Hans Keim und Stefan Bocks weiterhin sehr gute Piloten im Verein, die kontinuierlich mit hervorragenden Leistungen, auch außerhalb von Wettbewerben, auf sich aufmerksam machen. Diese würden gerne ihre langjährigen Streckenflugerfahrungen an jüngere Vereinsmitglieder weitergeben.

Seit Anbeginn finden im privatem Rahmen gemeinsame Clubausflüge in nähere und fernere Fluggebiete der Alpen statt. Geradezu legendär sind dabei die Wagenburgen auf der alten Campingwiese in Basano. Heute sind die meisten gemütlicher unterwegs, haben aber stets eine ähnliche Freude an ihren Ausflügen wie früher.
Nachdem wir mit unseren vielen aktiven flugbegeisterten Mitgliedern eine  
super  Gemeinschaft - auch mit unseren Nachbarvereinen - pflegen, kommen natürlich  
die regelmäßigen
 Vereinsabenden nie zu kurz. Hier tauschen sich  unsere Mitglieder untereinander mit Ihren Erlebnissen und Erfahrungen aus oder lauschen den Referenten bei den zahlreichen Abendveranstaltungen.  Und mit einem  jährlichen Grillfest und der Weihnachtsfeier beweisen unsere Mitglieder auch immer wieder aufs neue, dass sie nicht nur gute Flieger sind...

 
Vorstandschaft: 11.01.2016

1.Vorsitzender:
Robert Fritz

2.Vorsitzender:
Rüdiger Hübel

Kassier : Wolfgang Zagst

Schriftführer: 
Petra Friess

Beisitzer:
Gerold Haberlander

Sportwart:
Max Jähnig

Geländewart:
Hans Keim

Kassenprüfer:
Wolfgang Friess u.
Martin
Schmidseder
Mitgliederliste
Mitglieder können sich hier die aktuelle Mitgliederliste anschauen
Aufnahmeantrag
Interessenten können sich hier den Aufnahmeantrag als PDF-Dokument downloaden

 


Satzung des Gleitschirmclub Inntal e.V.

§1 Name, Sitz und Zweck
Der Gleitschirmclub Inntal e.V. (kurz GSCI) hat seinen Sitz in Rosenheim. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Rosenheim eingetragen. Der Zweck des GSCI ist die Förderung des Gleitschirmsportes. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des GSCI dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des GSCI. Es dürfen keinen Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des GSCI fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Deutschen Hängegleiterverband und dem für ihn zuständigen Finanzamt sofort an.

§2 Förderung des Gleitschirmsportes

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
-   die Sicherung von Start- und Landeplätzen, einschließlich eines geordneten Flugbetriebes
-   die Abhaltungen von Übungen und Wettbewerben
-   Fortbildung und Durchführung von Monatstreffs für einen laufenden Erfahrungsaustausch
-   Mitwirkung am Deutschen Hängegleiterverband
-   aktiven Naturschutz

§3 Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, die das Gleitschirmfliegen betreibt, sich um die Aufnahme schriftlich bewirbt und die Satzung unterschriftlich anerkennt.
Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Über die Aufnahme oder die Versagung der Aufnahme entscheidet der Vorstand, zur Abgabe von Gründen besteht keine Verpflichtung.
Als passives Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, welche die Belange des GSCI aktiv oder auf andere Weise unterstützen will. Über die Aufnahme oder die Versagung der Aufnahme entscheidet der Vorstand, zur Abgabe von Gründen besteht keine Verpflichtung. Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um das Gleitschirmfliegen in besonderer Weise verdient gemacht haben und durch die Mitgliederversammlung mit
einfacher Mehrheit dazu ernannt wurden. Sie sind von der Beitragspflicht befreit.

§4 Rechte und Pflichten
Alle Mitglieder haben das Recht, Eigentum und Einrichtungen des GSCI im Rahmen der erlassenen Ordnungen zu benutzen und an den Clubveranstaltungen teilzunehmen. Stimmrecht besitzen alle ordentlichen Mitglieder. Die Ausübung des Stimmrechtes ist von der Erfüllung der Beitragspflicht des laufenden Geschäftsjahres abhängig.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Ziele des GSCI zu fördern, innerhalb und außerhalb des GSCI alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Einzelnen und den GSCI schädlich sein könnte und sich uneigennützig nach seinen Möglichkeiten in den Dienst des GSCI zu stellen. Insbesondere sollte sich jedes Mitglied an den Arbeiten zur Erhaltung, Sauberkeit und Ausbau der Start- und Landeplätze zur Verfügung stellen. Jedes Mitglied hat die besonderen Anordnungen des Vorstandes insbesondere bezüglich Natur- und Landschaftsschutz auf den Geländen zu beachten.

§5 Beiträge
Zur Deckung der Vereinsausgaben wird ein Beitrag erhoben. Die Höhe der Beiträge, Gast- und Aufnahmegebühren, sowie Umlagen zu besonderen Zwecken, und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit festgesetzt.

§6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder durch den Tod. Der Austritt ist schriftlich an den Vorstand zu erklären. Dabei ist eine dreimonatige Frist zum Jahresende einzuhalten. Die Kündigung muß also bis 30. September eingegangen sein.
Der Ausschluß und die Kündigung beim DHV kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn
-   das Mitglied gegen die Satzung oder die sonstigen Ordnungsvorschriften verstoßen oder sich
    unehrenhaft betragen hat
-   das Mitglied den GSCI oder einen seiner Mitglieder im Ansehen schädigt
-  das Mitglied den Beitrag nicht bis spätestens 30. September für das folgende Geschäftsjahr eingezahlt hat,        auch wenn das Mitglied wegen Unerreichbarkeit (unbekannt verzogen) nicht gemahnt werden kann.

Der Ausschluß ist wirksam am Tage seines Beschlusses. Gegen die Ausschlußentscheidung des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung angerufen werden. Diese entschließt mit einfacher Mehrheit endgültig. Bis zur Entscheidung durch die Mitgliederversammlung darf das Mitglied an den Veranstaltungen des GSCI nicht teilnehmen und dessen Einrichtungen nicht benutzen, die Kündigung beim DHV bleibt bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung wirksam.
Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft enden sämtliche Rechte eines Mitgliedes.

§7 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassier
- dem Schriftführer
- dem Beisitzer
Auf Beschluß der Mitgliederversammlung können Referenten für bestimmte Sachgebiete hinzugewählt
werden, die bei Vorstandsentscheidungen nicht stimmberechtigt sind. Beispiele hierfür sind
- der Geländewart
- der Sportwart

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von 2 Jahren. Er bleibt darüber hinaus im Amt bis zur Neuwahl. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht, einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen.
Der 1. Vorsitzende sowie der 2. Vorsitzende sind einzeln zur Vertretung des GSCI berechtigt. Im Innenverhältnis wird der 1. Vorsitzende bei dessen Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Bankvollmacht, die auf den 1. Vorsitzenden und den Kassier beschränkt ist.
Die Mitglieder des Vorstandes und die Referenten können Geschäfte der laufenden Verwaltung bis zu einem von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höchstbetrag selbst entscheiden.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des GSCI. Die Kassenführung des Vorstandes wird in jedem Geschäftsjahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer überprüft. Die Kassenprüfer fertigen einen Bericht an, den sie der Mitgliedsversammlung vorlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet daraufhin über ihr Einverständnis mit der Kassenführung.
Die Amtsdauer des Vorstandes wird mit der Entlastung durch die Mitgliederversammlung beendet.
Wählbar sind alle ordentlichen Mitglieder, sofern sie am Wahltag volljährig sind und sich nicht mit dem Gleitschirmsport gewerblich befassen.
Für die Wahl der Vorstandsmitwirkenden sowie der Referenten und Kassenprüfer ist die absolute Mehrheit (mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen) erforderlich. Eventuell ist dazu eine Stichwahl zwischen den beiden meistgewählten Personen nötig, bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los.

§9 Haftung des Vereins
Die Haftung des Vereins und des Vorstandes sowie der vom Vorstand Beauftragten gegenüber den Mitgliedern wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Ansprüche des Vereins gegenüber Vorstandsmitgliedern.

§10 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im ersten Quartal statt. Außerdem muß die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des GSCI es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Fünftel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe dem Vorstand schriftlich vorgelegt wird.
Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden einberufen. Die Einladung ist unter Einhaltung einer zweiwöchigen Einladungsfrist und mit Bekanntgabe von Ort, Zeit und der Tagesordnung per Brief, Telefax oder E-Mail auszuführen.Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet. Sind beide Vorsitzende verhindert, wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter.
Jede Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, sofern durch die Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Satzungsänderungen bedürfen einer Dreiviertelmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter. Die Mitgliederversammlungen und Beschlüsse sind zu protokollieren und vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen.

§11 Auflösung - Zweckänderung
Der GSCI kann sich auflösen oder seinen Zweck ändern, wenn eine zu diesem Thema einberufene Mitgliederversammlung dieses mit Zweidrittelmehrheit beschließt.
Bei Auflösung, Aufhebung, oder Wegfall des Zwecks (§1 dieser Satzung) ist das Vermögen mit Zustimmung des Finanzamtes einer steuerbegünstigten Körperschaft, welche den Flugsport gemeinnützig fördert, zu übereignen.

§12 Dachverband
Der GSCI ist Mitglied im Deutschen Hängegleiterverband.
Eine Änderung bedarf der Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung.

§13 Gerichtsstand
Sitz und Erfüllungsort des GSCI ist Rosenheim.

§ 14 Inkrafttreten dieser Satzung
Diese Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 14. März 2006 beschlossen und wird umgehend dem Amtsgericht Rosenheim zur Genehmigung und Eintragung ins Vereinsregister vorgelegt. Mit der Eintragung tritt diese Satzung in Kraft und setzt gleichzeitig die Satzung vom 07. Januar 2002 außer Kraft.

Kleinholzhausen, 11. Jan. 2016

1. Vorsitzender Robert Fritz 2. Vorsitzender Rüdiger Hübel